Beratungsbesuche nach §37 SGB XI einschl. individueller, häuslicher Pflegeschulungen
Seit dem 01.01.2017 haben alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf zwei Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI pro Jahr, unabhängig davon, ob sich die pflegebedürftige Person für das Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Pflegekombinationsleistungen entschieden hat. Dieser Beratungsbesuch wird nach Terminvereinbarung durch die leitende Pflegefachkraft oder deren Stellvertretung durchgeführt. Wir beraten die Pflegebedürftigen und/oder deren Angehörige zu pflegerelevanten und sozialen Fragen, zur aktuellen persönlichen Pflegesituation einschließlich der individuellen Hilfsmittelversorgung.
Sollte über diesen Besuch hinaus noch Beratungs- und Schulungsbedarf rund um die Pflege bestehen, bieten wir individuelle, häusliche Schulungen für die Pflegeperson und den Pflegebedürftigen an. Alle Beratungen durch uns sind für Sie kostenfrei.