Entlastungsbetrag bei Entlastungsleistungen
Die Pflegekassen stellen hierfür ab dem 01.01.2017 monatlich 125,00 € als Sachleistung zur Verfügung. Anspruch darauf haben alle Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad. Die Leistungen können aber auch als Privatleistung gebucht werden.
Folgende Leistungen bieten wir in Ihrer Häuslichkeit individuell:
- Gespräche
- Spaziergänge
- Begleitung zum Einkauf von Bekleidung und Einrichtungsgegenständen (Bettzeug, Handtücher etc.)
- Vorlesen (z.B. Tageszeitung, etc.), Musik hören
- Hilfestellung beim Stellen von Anträgen jeglicher Art
- Beschäftigungen (z.B. Gesellschaftsspiele, Basteln mit vorhandenen Mitteln vom Klienten, Malen, etc.)
- Beaufsichtigung bei Abwesenheit der Pflegeperson um Sicherheit zu gewähren
- Begleitung zu Außenaktivitäten (Freizeitgestaltung z.Bsp. Friseur, Fußpflege, Sanitätshaus, Cafébesuch)
- einfache Dolmetschertätigkeiten (deutsch-russisch) bei Arzt und Behörden zum besseren
Verständnis gesprochener Inhalte - Botengänge (Bank, Apotheke, Post, Reinigung, Schuhmacher)
- Haustierversorgung wie Füttern, Reinigung der Katzentoilette, Ausführen des Hundes,
Tierarztbesuch einschl. Organisation eines Hausbesuches durch einen Tierarzt - Wohnung zu bestimmten Anlässen dekorieren und herrichten (Geburtstag, Weihnachten, Ostern, etc.)
- Treppenhausreinigung, Balkonbepflanzung, Pflanzen/ Blumenpflege, Grabpflege für Menschen mit Gedächtnisstörungen, Kontrolle der Schrank-und Kühlschrankordnung
- Unterstützung bei Wohnungswechsel (Organisation des Umzugsunternehmens, Packen
persönlicher Dinge, Hilfe bei sämtlichen Ummeldeangelegenheiten) - Fenster-und Gardinenreinigung
- Organisation von Hausnotruf und Pflegehilfsmitteln
- Organisation von Maniküre, Pediküre, Friseur, Kosmetik in der Häuslichkeit
- Unterstützung bei der Organisation von notwendigen Umbaumaßnahmen zur Wohnraumanpassung oder Suche von geeignetem Wohnraum