Beratungsbesuche nach §37 SGB XI einschl. individueller, häuslicher Pflegeschulungen
Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf zwei Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI pro Jahr bzw. bei Pflegegrad 4 und 5 auf vier Beratungsbesuche, unabhängig davon, ob sich die pflegebedürftige Person für das Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Pflegekombinationsleistungen entschieden hat. Dieser Beratungsbesuch wird nach Terminvereinbarung durch die leitende Pflegefachkraft oder deren Stellvertretung durchgeführt. Wir beraten die Pflegebedürftigen und/oder deren Angehörige zu pflegerelevanten und sozialen Fragen, zur aktuellen persönlichen Pflegesituation einschließlich der individuellen Hilfsmittelversorgung.
Sollte über diesen Besuch hinaus noch Beratungs- und Schulungsbedarf rund um die Pflege bestehen, bieten wir individuelle, häusliche Schulungen für die Pflegeperson und den Pflegebedürftigen an.