Beratungsbesuche nach §37 SGB XI einschl. individueller, häuslicher Pflegeschulungen
Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf zwei Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI pro Jahr, unabhängig davon, ob sich die pflegebedürftige Person für das Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Pflegekombinationsleistungen entschieden hat. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 können darüber hinaus auch weiterhin vierteljährlich den Beratungseinsatz wahrnehmen. Verpflichtend sind jedoch ein nachgewiesener Beratungseinsatz pro Halbjahr (bei Erhalt von ausschließlich Pflegegeldleistungen). Dieser Beratungsbesuch wird nach Terminvereinbarung durch die leitende Pflegefachkraft oder deren Stellvertretung durchgeführt. Wir beraten die Pflegebedürftigen und/oder deren Angehörige zu pflegerelevanten und sozialen Fragen, zur aktuellen persönlichen Pflegesituation, Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen und der individuellen Hilfsmittelversorgung.
Sollte über diesen Besuch hinaus noch Beratungs- und Schulungsbedarf rund um die Pflege bestehen, bieten wir individuelle, häusliche Schulungen für die Pflegeperson und den Pflegebedürftigen an (nur für Versicherte der Techniker Krankenkasse und Barmer).

