Sie kennen das sicher auch: Sie pflegen Ihre Mutter oder Ihren Vater und regelmäßig müssen Sie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettunterlagen dafür besorgen. Wussten Sie, dass es für diese sogenannten „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel“ (nach §§ 78 Abs. 1 SGB XI)