Wussten Sie, dass es seit dem 01.01.2015 für alle Personen mit anerkannter Pflegestufe die Möglichkeit gibt, sogenannte „Zusätzliche Entlastungsleistungen“ in Höhe von bis zu 104 € monatlich in Anspruch zu nehmen? Im Rahmen dieser zusätzlichen Entlastungsleistungen können wir Sie oder