Heute melden wir uns zum Thema Pflegestärkungsgesetz II und den Aussichten für 2017 und den Auswirkungen für die Pflegebedürftigen. In diesem Jahr laufen dazu die notwendigen Vorbereitungen, damit die angestrebten Verbesserungen ab Januar 2017 wirksam werden können. Vorab zunächst erst
Zusätzliche Entlastungsleistungen
Wussten Sie, dass es seit dem 01.01.2015 für alle Personen mit anerkannter Pflegestufe die Möglichkeit gibt, sogenannte „Zusätzliche Entlastungsleistungen“ in Höhe von bis zu 104 € monatlich in Anspruch zu nehmen? Im Rahmen dieser zusätzlichen Entlastungsleistungen können wir Sie oder
Handschuhe, Bettunterlagen und Co.
Sie kennen das sicher auch: Sie pflegen Ihre Mutter oder Ihren Vater und regelmäßig müssen Sie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettunterlagen dafür besorgen. Wussten Sie, dass es für diese sogenannten „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel“ (nach §§ 78 Abs. 1 SGB XI)