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Pflegestärkungsgesetz II – Pflegegrade

Heute melden wir uns zum Thema Pflegestärkungsgesetz II und den Aussichten für 2017 und den Auswirkungen für die Pflegebedürftigen.

In diesem Jahr laufen dazu die notwendigen Vorbereitungen, damit die angestrebten Verbesserungen ab Januar 2017 wirksam werden können.

Vorab zunächst erst einmal eine kurze Erläuterung: Was bedeutet eigentlich „pflegebedürftig“? Laut Pflegegesetz betrifft dies Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung im Bereich ihrer Körperpflege, Mobilität, Ernährung sowie hauswirtschaftlichen Versorgung dauerhaft, d.h. mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße auf Unterstützung durch andere Personen angewiesen sind.

Im Moment gibt es noch die Pflegestufen 0, 1, 1+, 2, 2+, 3 und Härtefall. Das „+“ steht für eingeschränkte Alltagskompetenz (z.B. Demenz).

Ab Januar 2017 werden diese abgelöst und durch 5 Pflegegrade ersetzt. Vor allem Demenzkranke werden davon profitieren, die bisher bei der Einstufung wie körperlich eingeschränkte Menschen behandelt wurden. Ab 2017 wird diese einseitige Betrachtungsweise abgelöst und geistige und körperliche Faktoren werden im gleichen Maße bei der Begutachtung berücksichtigt.

Die Umstellung wird automatisch erfolgen, d.h. es werden keine neuen Begutachtungen bei Pflegebedürftigen mit Pflegestufe stattfinden. In der folgenden Tabelle zeigen wir Ihnen in einer Gegenüberstellung die aktuellen Pflegestufen mit den Pflegegraden.

 

Aktuelle Pflegestufe                                                     Pflegegrad ab 2017

0 (eingeschr. Alltagskompetenz)                                           2

1                                                                                                2

1+ (eingeschr. Alltagskompetenz)                                         3

2                                                                                                3

2+ (eingeschr. Alltagskompetenz)                                        4

3                                                                                                4

Härtefall                                                                                    5

Die damit verbunden Pflegesätze und das Pflegegeld sind ein umfangreiches und komplexes Thema und würde den Rahmen des Blogs sprengen. In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie dazu aber gern. Rufen Sie uns einfach an.

Wir hoffen, dass dieser kleine Exkurs in die Pflegeversicherung nützlich für Sie ist und verbleiben mit herzlichsten Grüßen.

Ihr CareAktiv Pflegedienst

Pflegestärkungsgesetz II – Pflegegrade
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