Pflegeleistungen

Individuelle Begleitung und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags

CareAktiv Pflegedienst

Grundpflege

  • Körperpflege, einschließlich Haar- und Hautpflege, Rasur, Fingernagelpflege
  • Hilfestellung beim An- und Auskleiden, auch Kompressionstrümpfe
  • Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitszubereitung- sowie –aufnahme.
  • Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Hautschäden
  • Kontrakturenprophylaxe, Pneumonieprophylaxe, Sturzprophylaxe
  • Intimpflege, einschließlich Inkontinenzversorgung und Entleeren von Steckbecken sowie Urinflaschen und Beuteln von Blasenkathetern
  • Kontinenztraining
  • Maßnahmen zur Förderung der Mobilität (bspw. Versorgung mit Gehhilfen)
  • Unterstützung beim Verlassen des Bettes um Mahlzeiten am Tisch einnehmen zu können oder die Toilette aufsuchen zu können

Soziale Betreuung

  • Organisation von notwendigen pflegerischen Hilfsmitteln (Beschaffung der ärztlichen Verordnung bis zur Auslieferung durch Sanitätshaus)
  • Begleitung zu Terminen, wo persönliches Erscheinen erforderlich ist, bei Bedarf Organisation von Terminen in Absprache mit dem Klienten
  • Unterstützung bei Antragstellungen wie Sozialhilfe/Grundsicherung, Pflegestufe, Schwerbehinderung, Zuzahlungsbefreiung-Krankenkasse
  • Auf Wunsch, Begleitung beim Gutachten des MdK zur Feststellung einer Pflegestufe durch unserer Pflegefachkraft
  • Hilfe bei Erledigung behördlicher Korrespondenz
  • Gespräche, Spiele, Spaziergänge, auf Wunsch Übersetzungsarbeiten für unsere russisch sprechenden Klienten bei behördlichen und ärztlichen Angelegenheiten

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Zusätzliche Betreuungsleistung nach § 45/ SGB XI

  • Für Menschen mit Hirnleistungsstörungen (z.B. M.Alzheimer) besteht die Möglichkeit über die gesetzliche Pflegeversicherung zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
  • In der Regel stehen monatlich 100,00 € (in Ausnahmefällen bis 200,00 €) zur Verfügung.
  • Diese Leistungen beinhalten keine Pflegeleistungen, sondern sind für individuelle Beaufsichtigung, Betreuung und Beschäftigung in der Häuslichkeit des Betroffenen gedacht.

Sprechen Sie uns gerne an!

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Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Aufräumen und Reinigung der Wohnung (Küche, Bad, Wohnbereich) mit vom Klienten zur Verfügung gestellten Mittel
  • Wechseln und Waschen der Wäschen einschließlich bügeln und einräumen
  • Einkauf der Lebensmittel und Getränke, sowie Drogerieartikel, wobei die Begleitung des Klienten Vorrang hat, einschließlich Einräumen der Lebensmittel unter Berücksichtigung des Haltbarkeitsdatums vorhandener Lebensmittel
  • Botengänge  wie Besorgungen und Einlösen von ärztlichen Rezepten in Apotheken

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Beratungsbesuche nach §37 SGB XI bei Geldleistungsempfängern

  • bei Klienten mit Pflegestufe 1 und 2  im Abstand von 6 Monaten
  • bei Klienten mit Pflegestufe 3 und Härtefall im Abstand von 3 Monaten

Der Beratungsbesuch kann direkt bei uns gebucht werden und wird dann von der Pflegefachkraft durchgeführt.

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Verhinderungspflege
Kann eine Pflegeperson ihren Pflegebedürftigen vorübergehend wegen Krankheit oder Urlaub selbst nicht versorgen, so besteht die Möglichkeit nach §39 SGB XI , über  uns die pflegerische Versorgung abzusichern. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt hat und der Pflegekasse namentlich bekannt ist. Die Pflegekassen bezahlen bei Erfüllung der Voraussetzungen nach Antragstellung bis zu 1510,00 € pro Kalenderjahr der anfallenden Pflegekosten.


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